Technopac

Impressum

Bei uns findest du die ideale Verpackung für jede Anforderung – zertifiziert und in höchster Qualität durch den Einsatz modernster Technologien. Genau wie unsere Produkte stehen wir zu unserem Wort.

I. Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für den kaufmännischen und öffentlichen Bereich gemäß § 24 Ziff. 1 und 2 AGB Gesetz und finden, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung.

II. Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote und die sonstigen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

III. Preise

Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich Umsatzsteuer. Treten nach Vertragsabschluss und vor Lieferung der Ware Erhöhungen in den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Löhne und Energie auf, so behalten wir uns eine Preisänderung vor. Der Käufer kann im Falle einer Preiserhöhung innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

IV. Lieferung

  1. Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Betriebsstörungen und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.
  2. Die Lieferfrist beginnt nach völliger Klarstellung des Auftrages und Eingang aller zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Verzögert sich unsere Lieferung, ohne dass einer der in 4.1 genannten Gründe dafür vorliegt, so bewilligt der Käufer eine angemessene Nachfrist.
  3. Teillieferungen sind zulässig, Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
  4. Der Versand erfolgt per Frachtgut ab Werk.
  5. Unsere Lieferverpflichtungen haben wir mit dem Ausgang unserer Ware aus dem Werk, dem Lager oder mit der Übergabe an einen Spediteur erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt geht jede Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen.
  6. Es steht uns das Recht zu, drei Monate nach dem Tage der Auftragsbestätigung mit 14 tägiger Frist die Abnahme der Ware zu fordern oder im Falle eines Annahmeverzuges vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

V. Toleranzen

Bei Anfertigung von Waren auf der Massenherstellung dienenden Maschinen darf die Lieferung um eine angemessene Menge über- oder unterschritten werden. Geringfügige Abweichungen in den Maßen, im Gewicht, in den Farbtönen, der Druckstellung und des Druckes sowie in der Qualität der Druckträger stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Käufer nicht zu einer Beanstandung.

VI. Gewährleistung und Haftung

  1. Beanstandungen der Ware wegen Sachmängel oder Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich – bei verdeckten Mängeln 3 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich geltend zu machen.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware zu. Ist die Behebung der Beanstandung nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch steht dem Käufer nicht zu.
  3. Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn diese Eignung nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurde. Gebrauchsanweisungen oder Empfehlungen werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Der Käufer ist in jedem Fall selbst verpflichtet, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.
  4. Für Schäden aus unsachgemäßer und vorschriftswidriger Anwendung oder Lagerung der Produkte haften wir nicht.

VII. Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung Bereitstellung der Ware ausgestellt und ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Bei Wechseln und Schecks gilt die Schuld des Käufers erst mit der Einlösung als bezahlt. Kundenwechsel und Akzepte, können nur nach vorher getroffener Vereinbarung in Zahlung genommen werden. Die Laufzeit der Wechsel oder Akzepte beginnt spätestens mit dem Rechnungsdatum. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Zahlungen des Käufers werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet auch wenn der Käufer etwas anderes bestimmt.
  4. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskont zu berechnen.
  5. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir unter Fortfall der bisherigen Zahlungsvereinbarungen für die bewirkten und noch ausstehenden Lieferungen aus irgendeinem Vertrag sofortige Zahlung oder andere Sicherheiten auch vor Ablieferung der Ware verlangen.
  6. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keinen weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
  7. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur dann zulässig, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum mit den Rechten aus § 455 BGB.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, uns zu informieren, bevor er über seine eigenen Forderungen im Wege eines Factoring-Vertrages oder mittels Zession verfügt.
  3. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Der Export der von uns gelieferten Ware ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet.
  4. Durch Verarbeitung unserer Ware erwirbt der Käufer, der die Ware für uns verarbeitet, nicht das Eigentum an der neu entstehenden Ware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Material, das uns nicht gehört, erwerben wir stets Miteigentum zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen Erzeugnisse ergibt. Der Käufer gilt in diesen Fällen insoweit als Verwahrer für uns.
  5. Wird unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb des Käufers ohne sofortige Zahlung veräußert, so geht der Anspruch auf die Gegenleistung in Höhe des Wertes des Eigentums bzw. Miteigentumsanteil auf uns über und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert wird. Eines besonderen Übertragungsaktes beim Entstehen der Forderung bedarf es nicht. Der Käufer ist zum Einzug der von uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Der Käufer hat auf Verlangen von uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.
  6. Der Käufer verpflichtet sich, unsere Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen alle Risiken zu versichern.
  7. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Lieferungsforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zu Rückübertragung verpflichtet.

IX. Sonstiges

Die hier aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen sind, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, wesentlicher Vertragsbestandteil und gelten spätestens mit der Annahme der Ware durch den Käufer oder seinen Beauftragten als angenommen. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt und wirksam ist.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort Gerichtsstand ist Rheine / Nordrhein-Westfalen. Es gilt deutsches Recht.


Sitz der Gesellschaft und Gerichtsstand: Rheine – HRB 4578 Amtsgericht Steinfurt – Geschäftsführer: Cihan Cesur